Ab der Programmversion 4.00.35 ist WEINHELP-Office und WEINHELP-Fassweinbuch als Ersatz für die amtliche Kellerbuchführung zugelassen, sofern es der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 424, Willi-Brandt-Platz 3, 54290 Trier) gemeldet und entsprechend durch das IBG freigeschaltet wird. Das bedeutet für Sie, kein lästiges Abschreiben des Herbstbuches, des Kellerbuches und des Flaschenweinbuches mehr.
Die Bedingungen für die Verwendung von WEINHELP finden Sie hier…
Alle mit dem Programm erstellten Ausdrucke, die letztendlich zu einem Warentransport und/oder einer Buchung in der Weinbuchführung führen, sind Belege i.S. der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung (GoB). Sie sind nach eindeutig festgelegten Kriterien zu ordnen und so geordnet aufzubewahren.
Mit der neuen Version stehen ihnen also 2 Möglichkeiten zur Wahl:
- WEINHELP als Hilfsbuchführung in der genehmigten Ausführung.
- WEINHELP als Ersatz für die Weinbuchführung mit Anmeldung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
WEINHELP als Hilfsbuchführung in der genehmigten Ausführung.
Alle neuen Rechnungen landen erst einmal im Rechnungs-Stapel. Dieser Stapel muss alle 4 Wochen ausgebucht werden.
Das gibt Ihnen genug Zeit, eventuelle Fehler bei der tel. Auftragsannahme, die sich erst bei der Auslieferung an den Kunden bemerkbar machen, zu korrigieren. Wenn die Rechnung ausgebucht ist, also in das Flaschenweinbuch übernommen ist, kann nur noch über Stornobuchungen an der Rechnung geändert werden. Somit ist der ordnungsgemässen Buchführung genüge getan und WEINHELP ist amtlich zugelassen.
In dieser Version werden alle 4 Wochen die Flaschenweinkonten ausgedruckt und die Summen in die manuelle Buchführung übernommen.
WEINHELP als Ersatz für die Weinbuchführung mit Anmeldung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und Freischaltung durch das Ingenieurbüro Günther.
Die Vorgehensweise ist die gleiche wie in Punkt 2 beschrieben. Der offensichtliche und entscheidende Unterschied liegt in der Anmeldung bei der der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Ihr Vorteil liegt darin, dass die Ausdrucke von WEINHELP die gesetzlich vorgeschriebene Buchführung darstellen und somit ersetzen. Sie brauchen nichts mehr von Hand abzuschreiben. Die Anmeldung erfolgt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, die Freischaltung beim Ingenieurbüro Günther.
Selbstverständlich können Sie auch nur teilweise die Buchführung über WEINHELP anmelden. Zum Beispiel führen Sie das Herbstbuch und das Fassweinbuch weiter von Hand und melden nur das Flaschenbuch an.
In jedem Falle gilt: von Hand geführte Bücher haben Vorrang vor den Vorgängen in WEINHELP. Dies müssen Sie bei der Anmeldung bei der ADD spezifizieren, damit dies entsprechend bei der Freischaltung durch uns berücksichtigt werden kann.