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Wenn Sie WEINHELP-Office bei der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) angemeldet haben, müssen Sie folgende Bedingungen einhalten.

Falls Sie das Fassweinbuch amtlich angemeldet haben,

Falls Sie das Herbstbuch amtlich angemeldet haben,

Wenn Sie eine ordnungsgemässe Datensicherung erstellen, müssen Sie seit 2009 keine Kontenblätter mehr ausdrucken. Sie müssen nur sicherstellen, das zu jedem Zeitpunkt Kontenblätter gedruckt werden können.