Wenn Sie WEINHELP-Office bei der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) angemeldet haben, müssen Sie folgende Bedingungen einhalten.
- Sperren Sie alle Rechnungen, die nicht in der Tourenplanung erstellt wurden möglichst zeitnah. Um dies sicherzustellen, werden die Rechnungen die älter als zwei Tage sind, beim Beenden von Weinhelp zwangsweise gesperrt.
- Importieren Sie die Rechnungen per Stapelbuchung mindestens 1 mal pro Monat.
- Drucken Sie die Flaschenweinkonten mindestens einmal pro Monat aus.
- Erstellen Sie mindestens einmal pro Jahr einen Flaschenwein-Abschluss und drucken Sie ihn aus.
Falls Sie das Fassweinbuch amtlich angemeldet haben,
- Drucken Sie auch die Fassweinkonten mindestens monatlich aus.
- Erstellen Sie auch hier mindestens ein mal pro Jahr einen Abschluss und drucken Sie ihn aus.
Falls Sie das Herbstbuch amtlich angemeldet haben,
- Drucken Sie das Herbstbuch mindestens einmal pro Monat aus.
Wenn Sie eine ordnungsgemässe Datensicherung erstellen, müssen Sie seit 2009 keine Kontenblätter mehr ausdrucken. Sie müssen nur sicherstellen, das zu jedem Zeitpunkt Kontenblätter gedruckt werden können.